AGB der Otto Schatte GmbH und Datenschutzhinweise der Otto Schatte GmbH

AGB der Otto Schatte GmbH und Datenschutzhinweise der Otto Schatte GmbH

 

  1. Allgemeines  

1.1. Vertragsgrundlage aller Lieferungen und Leistungen sind, sofern hier nicht anders geregelt, die Bestimmungen der                   

       Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Abweichende mündliche oder auf andere Art getroffene Vereinbarungen sind 

       erst nach unserer Bestätigung rechtsverbindlich.  

 

1.2. Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen usw. sind urheberrechtlich geschützt und bleiben unser    

       Eigentum. Sie dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gegen Vergütung nach den Sätzen der HOAI 

       zugängig gemacht werden oder sind auf Verlangen zurückzugeben. 

 

  1.  Termine 

2.1. Die vereinbarten Liefer- und Fertigstellungstermine sind nicht verbindlich, es sei denn, der Auftragnehmer hat dies ausdrücklich 

       zugesichert. Kann ein Termin aufgrund von Umständen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, nicht eingehalten     

       werden, wird die Terminvereinbarung unwirksam. Gleiches gilt für eine vereinbarte Vertragsstrafe. Hierzu zählen auch       

       Änderungen, Unklarheiten oder das Fehlen von Unterlagen. 

 

2.2. Die Kündigungsregelung des §8 Abs.3 VOB/B ist im Falle des Verzuges nur dann anwendbar, wenn dem Auftragnehmer nach 

       Ablauf eines verbindlich vereinbarten Fertigstellungstermins eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde und diese fruchtlos      

       abgelaufen ist und eine ordnungsgemäße Kündigung angedroht wurde. 

 

  1. Kosten für unnütze Aufwendungen 

       Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die Kosten für unnütze Aufwendungen zu ersetzen. 

       Dies gilt insbesondere für die folgenden Sachverhalte: 

 

3.1. Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung auf. Nach einer Untersuchung der Sache stellt sich  

       jedoch heraus, dass kein Mangel vorlag. 

 

3.2. Der Auftragnehmer hatte aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftragsgebers liegen, Wartezeiten. 

 

3.3. Baubehinderungen, die durch Umstände erzeugt wurden, die im Verantwortungsbereich des Auftragsgebers liegen. 

 

  1. 4. Gewährleistung, Haftung 

4.1. Für alle Arbeitsleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate nach Abnahme. 

 

4.2. Für Material und Bauteile übernehmen wir die Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Vorschriften.  

       Anfallende Arbeitsleistungen für Aus- und Einbau werden von uns gesondert berechnet. 

       Verlangt der Auftraggeber die Ausführung eines Teiles des Auftrages bei Dritten, so entfällt unsere Gewährleistungspflicht 

       für diesen Teil des Auftrages. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unser Einverständnis   

       Änderungen an den Lieferungen oder Leistungen vornimmt oder vornehmen lässt. 

 

4.3. Festgestellte Mängel oder Beanstandungen gelten nur dann als vorbehalten, wenn sie unverzüglich, spätestens aber 14 Tage   

       nach der Abnahme oder der Inbetriebnahme und noch vor einer evtl. Weiterverarbeitung schriftlich an uns bekanntgegeben    

       worden sind. 

 

4.4. Für bauseitig gestellte Materialien, Bauteile oder Beleuchtungskörper wird ein Verwahrungs- und Bearbeitungsrisiko nur   

       übernommen, wenn die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich vorsieht oder auf die gesamte Beistellung eine Vergütung    

       von 10% des Beschaffungswertes geleistet wird. 

 

4.5. Die Haftung des Auftragsnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit diese keine 

       Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betrifft.  

       Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragsnehmers. 

 

  1. Preise 

5.1. Die Preise basieren auf den z.Z. gültigen Lohn- und Materialkosten. Nach Vertragsabschluss eintretende tarifliche   

       Lohnerhöhungen sind in der sich für uns ergebenden Mehrbelastung auszugleichen. Nach Vertragsabschluss eintretende  

       Materialpreiserhöhungen sind auszugleichen, soweit nicht vorher eine Vorauszahlung erfolgt ist. 

       Für Werkstoffe, deren Preise am Weltmarkt großen Schwankungen unterliegen (z. B. Kupfer, Blei, Gummi), gilt ein    

       Preisausgleich nur dann, wenn der kalkulierte Kurs im Angebot angegeben wurde. Der Abrechnung wird der Kurs am    

       Lieferungstag zugrunde gelegt. 

 

5.2. Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein    

       Nachtragsangebot vom Auftraggeber angefordert oder von uns abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese  

       Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt § 15 Ziffer 5    

       VOB (Teil B). Für Verschnitt werden bei Aufmaßen folgende Längen zugeschlagen: 

       Bei Leitungen und Kabeln bis 16 qmm 5% / über 16 qmm 3% / bei Rohrleitungen 10%. 

 

  1.  Zahlungsbedingungen 

6.1. Alle Rechnungsbeträge sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzüge zahlbar. 

       Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in    

       Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen.  

 

       Die Abschlagszahlungen sind von uns anzufordern und binnen 10 Tagen vom Auftraggeber zu leisten. Leistet der Auftraggeber    

       auch nach Stellung einer angemessenen Nachfrist nicht, können wir die Arbeit einstellen oder vom Auftrag zurücktreten. Wir   

       haben im Falle des Rücktritts Anspruch auf Teilabrechnung und Ersatz des entgangenen Gewinns.  

 

6.2. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe des Diskontsatzes zuzüglich 5% berechnet. 

 

  1.  Eigentumsvorbehalt 

       Vertraglich gelieferte oder verarbeitete Gegenstände bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehender    

       Ansprüche. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt hat der   

       Auftraggeber uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber erwirbt bei Verarbeitung kein Eigentum an dem   

       Vorbehaltsgegenstand. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen oder Waren durch den    

       Auftraggeber stehen uns das Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis des Vorbehaltsgegenstandes zu den anderen   

       verarbeiteten Gegenständen, zur Zeit der Verarbeitung zu. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt im   

       Übrigen das Gleiche, wie hinsichtlich der Vorbehaltsgegenstände. 

       Die Forderungen des Käufers aus dem weiteren Verkauf der Vorbehaltsgegenstände werden schon jetzt an uns abgetreten,   

       und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Vorbehaltsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung und ob er an einen oder mehrere   

       Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretenen Forderungen dienen uns zur Sicherheit nur in Höhe des Wertes des jeweils   

       verkauften Vorbehaltsgutes. Wird der Vorbehaltsgegenstand zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen,   

       sei es ohne, sei es nach Verarbeitung verkauft, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes des   

       Vorbehaltsgegenstandes, der mit anderen Gegenständen Grundlage dieses Vertrages ist. 

 

  1. 8.Verbraucherschlichtung nach VSBG 

8.1. Die Otto Schatte GmbH beteiligt sich nicht an dem Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem   

       Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Uns ist es wichtig, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären. 

       Bei Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können Sie sich wenden an     

       qualitaetssicherung@schatte.de oder die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Lübeck, 

       Breite Straße 10-12, 23552 Lübeck, E-Mail: vermittlungsstelle@hwk-luebeck.de  

 

  1. 9. Gerichtsstand 

       Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen Unternehmen ist    

       ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz.  

 

  1. 10.  Salvatorische Klausel

       Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Klauseln 

       sind durch solche gültigen Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten     

       kommen 

 

 

Datenschutzhinweise der Otto Schatte GmbH 

 

  1. 1. Datenschutz  

       Die Otto Schatte GmbH verpflichtet sich, sämtliche Informationen und erfassten Daten ihrer Vertragspartner zu schützen und  

       vertraulich zu behandeln. Wir verarbeiten und nutzen Ihre Daten grundsätzlich unter Beachtung und Einhaltung der geltenden  

       gesetzlichen Vorgaben.   

 

1.1. Welche Daten werden durch uns erfasst und verarbeitet?   

       Wir erfassen und verarbeiten grundsätzlich nur solche personenbezogenen Daten, die wir zur Auftragsbearbeitung benötigen.  

       Dies sind: Kontaktdaten Auftraggeber/Kunde, Name und Anschrift der Angebots- und Rechnungsempfänger, bei Bankeinzug:  

       Bankverbindung, Objekt-/Gebäudeadressen, sowie alle weiteren zur Auftragsabwicklung benötigten Informationen.   

       Die gespeicherten Daten werden ausschließlich zu den sich aus dem Auftrag/Vertrag ergebenden Zwecken verwendet und  

       entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Dabei speichern wir keine Daten länger als notwendig.   

       In keinem Fall erfolgt eine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch unberechtigte Dritte (s.9.4.), es sei denn  

       zum Zwecke der Auftragsbearbeitung. Durch Ihre Beauftragung erklären Sie sich mit der Erfassung der Verarbeitung der 

       erhobenen Daten in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor genannten Zweck einverstanden.   

 

1.2. Übermittlung in Drittstaaten: Es findet keine Übermittlung in Drittstaaten statt.   

 

1.3. Auskunftsrecht und Recht auf Datenübertragbarkeit   

       Grundsätzlich hat jede betroffene Person das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die über sie gespeicherten  

       personenbezogenen Daten zu erhalten. Zusätzlich hat die betroffene Person das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten     

       sowie auf Sperrung, Einschränkung und Löschung, sofern dem keine anderen Rechtsvorschriften entgegenwirken. Die    

       betroffene Person hat außerdem das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, in einem strukturierten,   

       gängigen und sofern digital gespeichert- maschinenlesbaren Format zu erhalten. Bei Fragen und Auskunftsersuchen   

       wenden Sie sich an uns: Otto Schatte GmbH, Hochstraße 82, 23554 Lübeck, Telefon 0451/40 88 0-0   

       Unser Unternehmen hat eine Datenschutzbeauftragte bestellt, deren Kontaktdaten wir auf Anforderung mitteilen.   

       Bei Beschwerden können Sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.   

 

1.4. Einbindung externer Dienstleister/ Unterauftragnehmer/ Dritter für die Erfüllung des Auftrags/Vertrags:   

       Alle eingebundenen Dritten sind von uns geprüft und vertraglich auf die Geheimhaltung und die Einhaltung unseres  

       Datenschutzstandards verpflichtet. Von diesen Anbietern werden Ihre Daten grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Mit      

       Ihrer Beauftragung oder bei Vertragsabschluss erklären Sie sich mit der Verwendung Ihrer Daten für den genannten Anbieter     

       bis auf Widerruf einverstanden.  

 

1.5. Direktwerbung:  

       Als berechtigtes Interesse behalten wir uns vor, zu besonderen Anlässen Kunden zusätzliche Informationen und Direktwer- 

       bung zu unseren Dienstleitungen über Post oder E-Mailings zur Verfügung zu stellen.  

       Die Zulässigkeit stützt sich auf Art.6 (1) f) DSGVO in Verbindung mit dem UWG § 7 (3). Diesem Informationsangebot können  

       Betroffene jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen. 

Stand 2021-05