Heizungstausch Mit VollGas in die Zukunft.

 

Für wen gilt die Austausch-Pflicht?

Die Austauschpflicht gilt seit Ende 2021 für alle Besitzer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser, die ihre selbst genutzten Häuser nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben. Das gilt auch für Erben, die schon länger im Haus wohnen, es aber erst nach dem Stichtag geerbt haben.

Das GEG gibt vor, dass alle Öl- oder Gaskessel ausgetauscht werden müssen, die …

  • älter als 30 Jahre sind: Stand 2020 ist Ihre Heizung von einem Austausch betroffen, wenn das Baujahr Ihrer Ölheizung 1990 und älter ist.
  • Konstanttemperaturtechnik verwenden. Heizkessel, die auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren, dürfen hingegen weiterhin betrieben werden und sind nicht von der Austauschpflicht betroffen.

Vorsicht! Auch wenn Sie ein altes Haus kaufen, erben oder geschenkt bekommen geht die Austauschpflicht auf Sie über! Verstreicht die Übergangsfrist von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang können empfindliche Bußgelder drohen!


Seit 2020 wurde ein Ölheizungsverbot beschlossen:

  • So dürfen nur noch bis Ende 2025 neue Öl-Brennwertkessel installiert werden, ab 2026 sind reine Ölheizungen verboten.
  • Ab 2026 ist nur noch die Installation von Öl-Hybridheizungen möglich, bei denen zusätzlich zur Ölheizung ein Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien verbaut wird.
  • Eine Förderung für Ölheizungen gibt es bereits jetzt nicht mehr.
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Förderung vom Staat

Schon heute gibt es besonders hohe Fördermittel für die Umstellung von Öl auf Erd- und Flüssiggas: Wer die neue Gasheizung mit erneuerbaren Energien kombiniert, bekommt bis zu 45 Prozent der Kosten vom Staat erstattet.

Voraussetzungen dafür:

  • BAFA-Experten hinzuziehen
  • Kostenvoranschlag für Maßnahmen einholen
  • Zuschuss beantragen
  • Antrag VOR Beauftragung des Handwerkers stellen
  • Vorhaben innerhalb von 24 Monaten umsetzen

Ob effiziente Brennwerttechnik oder der Einsatz regenerativer Energien (Wärmepumpe etc.) die beste Wahl für die Auswahl Ihrer neuen Heizung sind, lässt sich pauschal leider nicht beantworten, da für die korrekte Auswahl mehrere Faktoren zu berücksichtigen sind.

Die Kosten für eine Modernisierung einem Einfamilienhaus, je nach Auswahl der Systems, zwischen €10.000,00 EUR bis €15.000,00  inkl. MwSt.

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Welche Vorteile hat eine neue Heizung?

  • Wasser und Wohnräume erwärmen sich schneller
  • Schnelle Verfügbarkeit von Heißwasser
  • Effizienz
  • Kostengünstig
  • Zukunftssicherheit
  • Amortisierung innerhalb weniger Jahre
  • Evtl. Fördermöglichkeiten

Kostenlose Beratung und Planung bei Ihnen vor Ort!

Seit mehr als 100 Jahren sind wir für Sie da und lernen immer wieder gern dazu. Mit einer eigenen Akademie sorgen wir für kontinuierliche Fortbildung der Mitarbeiter, um Wissenslücken proaktiv aufzufüllen, bevor sie zum Problem werden. Die Stärkung digitaler Kompetenzen bei unseren Mitarbeitern führt dazu, dass wir modernste Technologien verwenden und smarte Lösungen finden. Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit, lehnen Sie sich zurück und lassen Sie uns machen. Mit uns haben Sie einen regionalen, zuverlässigen und innovativen Partner an Ihrer Seite.

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Kontaktieren Sie uns auch gern per E-Mail unter: heizungstausch@schatte.de